Die Präparate auf dieser Katalogseite werden ausschließlich an Kunden in Deutschland
geliefert.
Die bauartzugelassenen Demonstrationspräparate sind nach der aktuellen Strahlenschutzverordnung
umgangsgenehmigungspflichtig. Für folgende Präparate benötigen Sie eine
Umgangsgenehmigung,:
- 100.9005
- 100.9006
Folgende Präparate sind umgangsgenehmigungsfrei
- 109.0061
- 100.9045
Bei Bestellung benötigen wir ggf. eine Kopie Ihrer Umgangsgenehmigung an Ihre zuständige Gewerbeaufsicht. Eine Lieferung der Präparate ist sonst nicht möglich. Für genehmigungsfreie Präparate entfällt die in der Vergangenheit erforderliche Anzeigepflicht.
Der Versand der Präparate erfolgt unter berücksichtigung der Transportbedingungen für radioaktive Präparate direkt vom Hersteller in Ihre Bildungseinrichtung. Die radioaktiven Präparate dieser Seite sind von der 14-tägigen kostenfreien Umtauschfrist ausgenommen.

Radioaktive Präparate

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